Der Soli im 18. Jahrhundert...

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aus dem Hauptstaatsarchiv Düsseldorf

4094
Aktenzeichen : N 354/1022
Person : Fkt :Klaeger, (2) Kläger: Die von Neuhof gen. Ley, von Pöppinghausen, die von Omphal und Faktor Johann Arnold Brölemann als Besitzer des adeligen Hauses Bruchhausen, (Bekl.), später auch Dr. Johann H. Osberghaus als Besitzer des Guts Selbach und J
ohann Jakob und Johann Christian Peter Dörrenberg als Besitzer des Gutes Ohl
Sachverhalt : Streitgegenstand:
Anspruch auf Befreiung von dem von den Appellaten geforderten Zwangsdarlehen zur Entlastung der vom Krieg schwer getroffenen übrigen Untertanen.
Das der Herrschaft Gimborn inkorporierte Amt Neustadt gehörte einst zur Grafschaft Mark, bis Kurfürst Georg Wilhelm von Brandenburg es seinem ersten Staatsminister, dem Grafen Adam von Schwarzenberg, als Mannlehen auftrug. Dieser wurde 1630 von der klevisch–märkischen Lehenkammer investiert, wobei er sich wie seine Nachfolger daraufverpflichtete, „daß die Unterthanen sowohl im geist– als weltlichen bey ihren alten herkommen und Privilegien belassen werden sollten“. Dennoch hätten 1658 schwarzenbergische Beamte diesen Reversalien widersprechende Auflagen erhoben, worauf die Untertanen sich an das RKG wandten, den Streit mit dem Landesherrn aber noch im gleichen Jahr durch Vergleich beilegten. Die Besitzer der adeligen Sitze im Amt Neustadt seien in Zeiten der Zugehörigkeit zur Grafschaft Mark nach Kleve zum Landtag berufen worden und hätten dort Sitz und Stimme gehabt. Im letzten Krieg nun sei die Herrschaft Gimborn im Vergleich zur Grafschaft Mark, in der die meiste Zeit das „theatrum belli“ gewesen sei, sehr glimpflich davongekommen. Daher seien auch die Fouragelieferungen der Herrschaft Gimborn–Neustadt mäßig gewesen. Einen großen Teil habe Brölmann geliefert. Da auch die Einquartierungen und Durchmärsche durch das Land gering gewesen seien, hätten viele am Krieg noch verdient. Daher habe auch die Herrschaft viel weniger Schulden machen müssen als beispielsweise Mark oder Westfalen, und die nun gefor-derten Abgaben seien bei weitem überhöht.
Prozessart : (5) Prozeßart:
Appellationis
Instanz : (6) Instanzen:
1. N. von Escherich, Oberamtmann des schwarzenbergischen Oberamts Gimborn–Neustadt – 2. RKG 1767 – 1798 (1658 – 1798)
Beweismittel : (7) Beweismittel:
Auszug aus dem Landesvergleich zwischen dem Fürsten vonSchwarzenberg und seinen Untertanen der Herrschaft Gimborn– Neustadt 1658 (Q 4). Auszug der Kriegsausgaben der Herrschaft Gimborn–Neustadt (121f. in Q 11). Botenlohnschein (Q 22). Landvergleich vom Jahr 1658 zwischen dem Hause Schwarzenberg und der Herrschaft Gimborn und Amt Neustadt, gedruckt 1730 (Q 44). Auszüge aus Kopfsteuerlisten für Lieberhausen, Ko-verstein, Bösinghausen, Strombach mit dem adeligen Haus Lützekausen, Wiedenest, Remshagen, Ober–Gimborn und Nieder– und Obermüllenbach (alle Reichsherrschaft Gimborn–Neustadt; z. T. Oberbergischer Kr.?) (Q 58 – 64).
Formalbeschreibung : (8) Beschreibung: 10 cm, 542 Bl., gebunden; Q 1 – 84, Q 83 und Q 84 (RKG–Gebühren) sind Bl. 63f.

http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=185&id=066&tektId=0&klassId=2&verzId=528