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aus dem Hauptstaatsarchiv
Düsseldorf
4094
Aktenzeichen : N 354/1022
Person : Fkt :Klaeger, (2) Kläger: Die von Neuhof gen. Ley, von
Pöppinghausen, die von Omphal und Faktor Johann Arnold Brölemann als
Besitzer des adeligen Hauses Bruchhausen, (Bekl.), später auch Dr. Johann H.
Osberghaus als Besitzer des Guts Selbach und Johann Jakob und Johann Christian Peter Dörrenberg als
Besitzer des Gutes Ohl
Sachverhalt : Streitgegenstand:
Anspruch auf Befreiung von dem von den Appellaten geforderten
Zwangsdarlehen zur Entlastung der vom Krieg schwer getroffenen übrigen
Untertanen. Das der Herrschaft Gimborn inkorporierte Amt Neustadt
gehörte einst zur Grafschaft Mark, bis Kurfürst Georg Wilhelm von
Brandenburg es seinem ersten Staatsminister, dem Grafen Adam von
Schwarzenberg, als Mannlehen auftrug. Dieser wurde 1630 von der klevisch–märkischen
Lehenkammer investiert, wobei er sich wie seine Nachfolger
daraufverpflichtete, „daß die Unterthanen sowohl im geist– als weltlichen
bey ihren alten herkommen und Privilegien belassen werden sollten“. Dennoch
hätten 1658 schwarzenbergische Beamte diesen Reversalien widersprechende
Auflagen erhoben, worauf die Untertanen sich an das RKG wandten, den Streit
mit dem Landesherrn aber noch im gleichen Jahr durch Vergleich beilegten.
Die Besitzer der adeligen Sitze im Amt Neustadt seien in Zeiten der
Zugehörigkeit zur Grafschaft Mark nach Kleve zum Landtag berufen worden und
hätten dort Sitz und Stimme gehabt. Im letzten Krieg nun sei die Herrschaft
Gimborn im Vergleich zur Grafschaft Mark, in der die meiste Zeit das „theatrum
belli“ gewesen sei, sehr glimpflich davongekommen. Daher seien auch die
Fouragelieferungen der Herrschaft Gimborn–Neustadt mäßig gewesen. Einen
großen Teil habe Brölmann geliefert. Da auch die Einquartierungen und
Durchmärsche durch das Land gering gewesen seien, hätten viele am Krieg noch
verdient. Daher habe auch die Herrschaft viel weniger Schulden machen müssen
als beispielsweise Mark oder Westfalen, und die nun gefor-derten Abgaben
seien bei weitem überhöht.
Prozessart : (5) Prozeßart: Appellationis
Instanz : (6) Instanzen: 1. N. von Escherich, Oberamtmann des
schwarzenbergischen Oberamts Gimborn–Neustadt – 2. RKG 1767 – 1798 (1658 –
1798)
Beweismittel : (7) Beweismittel: Auszug aus dem Landesvergleich zwischen
dem Fürsten vonSchwarzenberg und seinen Untertanen der Herrschaft Gimborn–
Neustadt 1658 (Q 4). Auszug der Kriegsausgaben der Herrschaft Gimborn–Neustadt
(121f. in Q 11). Botenlohnschein (Q 22). Landvergleich vom Jahr 1658
zwischen dem Hause Schwarzenberg und der Herrschaft Gimborn und Amt
Neustadt, gedruckt 1730 (Q 44). Auszüge aus Kopfsteuerlisten für
Lieberhausen, Ko-verstein, Bösinghausen, Strombach mit dem adeligen Haus
Lützekausen, Wiedenest, Remshagen, Ober–Gimborn und Nieder– und
Obermüllenbach (alle Reichsherrschaft Gimborn–Neustadt; z. T. Oberbergischer
Kr.?) (Q 58 – 64).
Formalbeschreibung : (8) Beschreibung: 10 cm, 542 Bl., gebunden; Q 1 – 84, Q
83 und Q 84 (RKG–Gebühren) sind Bl. 63f.
http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=185&id=066&tektId=0&klassId=2&verzId=528
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